Allgemeines zur Ergotherapie

Ergotherapie ist eine vom Arzt verordnete Heilmethode. Sie unterstützt, begleitet und befähigt Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind aufgrund von Krankheit, Behinderung, Unfall oder Entwicklungsverzögerung. Ergotherapie ist eine zielgerichtete Intervention, die klientenzentriert vorhandene Probleme aufgreift, um konkrete Hilfestellungen geben zu können.

Der Begriff Ergotherapie stammt aus dem Griechischen (érgon und therapeía) und bedeutet Werk, Tat, Arbeit, Aktivität, Leistung und Handlung bzw. Dienst, Behandlung und Heilung. Da gezielt eingesetzte Tätigkeiten eine therapeutische Wirkung haben, geht die Ergotherapie davon aus, dass „tätig sein“ ein menschliches Grundbedürfnis ist. Der Mensch als tätiges Wesen steht im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Wird der Mensch durch interne oder externe Faktoren in seiner Möglichkeit, sich sinnvoll zu betätigen und seinen Aufgaben nachzugehen, eingeschränkt, kann das negative Folgen für Gesundheit und Wohlbefinden nach sich ziehen. Der Begriff Betätigung umfasst dabei alles, womit Menschen ihre Zeit verbringen. Hierzu zählen die Handlungsbereiche Selbstversorgung, Arbeit/Produktivität und Freizeit.

Ergotherapeutisch behandelt werden Menschen jeden Alters mit Erkrankungen und Störungen aus den medizinischen Fachbereichen
  • Pädiatrie
  • Neurologie
  • Geriatrie
  • Rheumatologie
  • Orthopädie
  • Psychiatrie

In der Ergotherapie wird dem Menschen durch spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung ermöglicht, Selbstständigkeit im Alltag und somit gesellschaftliche Teilhabe sowie eine Verbesserung der Lebensqualität zu erreichen. Weitere Ziele in der Ergotherapie sind die Entwicklung und Verbesserung der Wahrnehmung, Motorik, Koordination und Kommunikation, die Persönlichkeitsentwicklung sowie die Vermeidung von Folgeschäden und Entwicklungsverzögerungen.
Um die beeinträchtigten Fähigkeiten und Funktionen zu verbessern, wiederherzustellen oder zu kompensieren und damit dem Klienten eine möglichst große Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit im Alltag ermöglichen zu können, stehen verschiedene Behandlungsansätze zur Verfügung und werden vielfältige ergotherapeutische Mittel und Methoden eingesetzt. Die Patienten lernen Handeln durch eigenes Handeln, d.h. nicht einzelne Krankheitssymptome, sondern die Einschränkung der Handlungsfähigkeit sind vordergründig.

Zu den zentralen Begriffen der Ergotherapie zählen „Handlung“, „Mensch“, „Alltag“, „Umwelt“ und „Lebensqualität“. Handlungsfähigkeit meint, grundlegende Fertigkeiten, wie körperliche, kognitive, emotionale, soziale und interaktive zu besitzen, um Handlungen planen und ausführen zu können. Handlungen werden in der Ergotherapie als Ziel und als Mittel der Therapie eingesetzt. Gemeinsam mit den Klienten wird die Zielsetzung der Interventionen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse, Interessen und der Rollenerwartungen geplant und evaluiert. Da der Alltag geprägt ist durch die Bereiche Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit, soll der Klient hier insoweit gefördert werden, dass er seinen Alltag selbstständiger bewältigen kann. Durch die Veränderung der physischen und sozialen Umwelt kann die Handlungsfähigkeit und Gesundheit zudem positiv beeinflusst werden. Handlungen ermöglichen die Teilhabe an der Gesellschaft sowie den verschiedenen Lebensbereichen und bestimmen die Lebensqualität und Lebenszufriedenheit des Klienten.
Menschen, die ihre Betätigungen als sinnvoll und nützlich erleben, verfügen über Ressourcen, die bei der Bewältigung von Krisen hilfreich sein können.

Die Ergotherapie nimmt innerhalb des Gesundheitswesens einen festen Platz in der Akutbehandlung, Rehabilitation sowie der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention ein. Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen bilden das Ergotherapeutengesetz und die Sozialgesetzbücher. Kostenträger sind die gesetzliche oder private Krankenversicherung, Träger von Einrichtungen, Berufsgenossenschaften, aber auch Stadt, Land und Bund.

Ergotherapie ist eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen und kann von allen Patienten nach ärztlicher Absprache in Anspruch genommen werden. Ausschlaggebend für die Verordnung von Ergotherapie sind die Heilmittelrichtlinien.
Ergotherapie wird in der Regel ärztlich verordnet (Rezept). Die Verordnungsmenge richtet sich nach der Erkrankung des Patienten und wird vom Arzt festgelegt. Weiterhin entscheidet er über Gruppen- oder Einzeltherapie. Hausbesuche sind nur dann möglich, wenn der Patient den Therapeuten nicht aufsuchen kann bzw. sie aus anderen medizinischen Gründen notwendig sind.